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Überwachungskameras in Ladengeschäften gehören mittlerweile zum Alltag. Das wirft die Frage des Schutzes der Privatsphäre auf. Sind derartige Videoüberwachungssysteme mit dem Schutz personenbezogener Daten vereinbar? Axians in den Niederlanden hat eine entsprechende Lösung für Supermärkte entwickelt. Dabei kommt eine KI-basierte Diebstahlerkennungssoftware des französischen Start-ups Veesion zum Einsatz.

Die Preiserhöhungen der letzten Jahre haben zu einer deutlichen Zunahme von Ladendiebstählen geführt. Laut eines Berichts der European Alliance for Safe Retail (EARS) aus dem Jahr 2022 waren bereits zu diesem Zeitpunkt die diebstahlbedingten Kosten im europäischen Einzelhandel um 13 Prozent auf 16,6 Milliarden Euro gestiegen.

Angesichts dessen sind zahlreiche Handelsunternehmen auf der Suche nach innovativen Lösungen zur Bekämpfung von Ladendiebstahl, die obendrein datenschutzkonform im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sind.

Videoüberwachungssysteme setzen sich zunehmend durch, überall werden Kameras installiert. Vor diesem Hintergrund stellt sich allerdings die Frage, wie die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden soll.

Das französische Start-up Veesion bietet eine Lösung für dieses Problem. Seit 2018 entwickelt es eine KI-gestützte Software zur Bewegungserkennung, die verdächtiges Verhalten und potentielle Diebstähle in Echtzeit erkennt. Der Schutz der Privatsphäre hat dabei jederzeit Vorrang. Das System nutzt die vorhandene Videoüberwachungsinfrastruktur und die jüngsten Fortschritte beim Deep Learning.

Videoüberwachung und Schutz der Privatsphäre schließen einander nicht aus.

Veesion hat ununterbrochen ein wachsames Auge auf das Geschehen vor Ort und lernt ständig dazu – ohne dabei den Faktor Mensch außer Acht zu lassen.

Das Tool ist weltweit schon in Tausenden von Geschäften im Einsatz und erkennt mögliche Diebstähle in Echtzeit – das ist heutzutage unerlässlich.

Axians, die ICT-Marke von VINCI Energies, ist seit Anfang 2024 Vertriebspartner von Veesion in den Benelux-Ländern. Dort wurden bereits gut hundert Systeme installiert.

 Keine Gesichtserkennung, kein biometrisches Tracking

Neben der technischen Leistungsfähigkeit wurde bei der Entwicklung von Veesion auf den Schutz der Privatsphäre geachtet. Die Lösung nutzt weder biometrische noch Gesichtserkennung und setzt ausschließlich auf die anonymisierte Analyse von Bewegungen.

Mit entsprechenden Aushängen müssen Unternehmen, bei denen die Veesion-Lösung in Einsatz ist, Mitarbeitende, Kund:innen und Besucher:innen auf die Überwachungskameras und deren Zweck hinweisen. Außerdem werden die Aufnahmen nur 30 Tage lang gespeichert, solange sich nichts Außergewöhnliches ereignet – etwa ein Diebstahl. In diesem Fall ist aus juristischen Gründen eine längere Speicherdauer erforderlich.

Durch die begrenzte Nutzung personenbezogener Daten und die transparente Bewertung von Alarmmeldungen durch das Personal unterstützt Veesion Handelsunternehmen mit einer DSGVO-konformen Lösung, ohne die Wirksamkeit ihrer Sicherheitsvorkehrungen in Frage zu stellen.

15/09/2025

Robert Riedstra

Business Unit Manager bei Axians in den Niederlanden