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Die neue EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude fordert die Mitgliedstaaten zur Entwicklung langfristiger einzelstaatlicher Strategien auf und nimmt bereits heute einige wichtige Weichenstellungen vor.

Am 17. April 2018 verabschiedete das Europäische Parlament in Straßburg die Richtlinie für energieeffiziente Gebäude. Die Tatsachen sind bekannt: Der Gebäudebestand verursacht mit über 40 % den höchsten Endenergieverbrauch in Europa. 75 % des Gebäudebestands in der Union sind weiterhin ineffizient, während pro Jahr nur 0,4 bis 1 % aller Gebäude energetisch saniert werden. In Frankreich wird die Gesamtfläche der sanierungsbedürftigen Dienstleistungsgebäude auf 800 Millionen Quadratmeter geschätzt.

Es muss also dringend gehandelt werden. Deshalb legt die neue EU-Richtlinie langfristige Ziele fest: Bis 2050 sollen die Emissionen von öffentlichen und privaten Gebäuden im Vergleich zu 1990 um 80 bis 95 % reduziert werden. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 10. März 2020 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und eine Strategie zu definieren. Diese muss einen Fahrplan mit Kennzahlen umfassen, um die Fortschritte bis 2030, 2040 und 2050 messen zu können.

Mit welchen Auswirkungen dieser neuen Richtlinie ist zu rechnen? Für Pierre Blanchet, Leiter Innovation Building Solutions bei VINCI Energies, „ist für die Immobilienbranche derzeit nur schwer absehbar, welche Maßnahmen und Anpassungen im Rahmen dieser Strategien umgesetzt werden müssen. Derzeit ist noch vieles unklar.“

Allerdings“, so Blanchet weiter, „ist die Richtlinie bei einer Reihe von Punkten deutlich präziser und wird zwangsläufig zu erhöhter Nachfrage in der Branche führen. Die Richtlinie fordert beispielsweise, dass die Gebäude, „sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist“, mit Systemen zur individuellen Temperatureinstellung in jedem Raum ausgestattet werden. Dies gilt für alle neuen Gebäude sowie für den Bestand, sobald die Heizung erneuert wird.

Hinsichtlich der Gebäudetechnik müssen Nichtwohngebäude mit Heiz- oder Klimaanlagen mit einer Leistung über 290 kW bis 2025 mit Automatisierungs- und Kontrollsystemen ausgestattet werden.

Bewertungskennzahlen

Die Richtlinie fordert außerdem zur Festlegung von Bewertungskennzahlen für die Intelligenz der Gebäude auf, mit denen deren Fähigkeit zur Umwandlung in eine Serviceplattform gemessen wird, so dass die Gebäudetechnik einerseits mit den Nutzern und andererseits mit dem Stromnetz interagieren kann. „Diese Maßnahmen sind jedoch ausdrücklich freiwillig“, unterstreicht Blanchet.

Die neue Richtlinie ist ein „Anreiz zur ganzheitlichen Betrachtung der Gebäudesanierung, die auch Fragen der Raumluftqualität, des aktiven Energiemanagements und der Elektromobilität umfasst“.

Schließlich ist zur Förderung der Elektromobilität in allen neuen Nichtwohngebäuden die Installation mindestens einer Stromtankstelle (mit Anschluss-Infrastruktur) pro fünf Parkplätze vorgeschrieben. Gleiches gilt bei umfangreichen Gebäudesanierungen, allerdings nur bei mehr als zehn Parkplätzen.

„Dieser Anreiz zur ganzheitlichen Betrachtung der Gebäudesanierung, die auch Fragen der Raumluftqualität, des aktiven Energiemanagements und der Elektromobilität umfasst, geht in die Richtung, die wir seit jeher vertreten“, freut sich Pierre Blanchet.