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Das 2006 auf Basis einer EU-Richtlinie entstandene „Energiespar-Contracting“ (ESC) ist ein Rechtsinstrument, mit dem sich Ziele zur Verbesserung der Energieeffizienz festlegen lassen. Der von den Parteien vereinbarte Vertragsgegenstand im Rahmen von Stadterneuerungsprojekten (Gebäude, öffentliche Beleuchtung usw.) ist eine „garantierte Energieeinsparleistung“. Das mit den Modernisierungsarbeiten betraute Unternehmen hat eine Ergebnisverpflichtung. Der Nachweis erfolgt durch regelmäßige Messungen während der gesamten Vertragslaufzeit. Das Entgelt umfasst ein Bonus-Malus-System mit finanziellen Vor- bzw. Nachteilen für das Unternehmen, je nachdem ob die vertraglich festgelegten Ziele erreicht werden oder nicht.

 

15/10/2018