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Aufgrund der französischen Umweltschutz-Gesetzgebung aus dem Jahr 2020 müssen nunmehr auch Dienstleistungsgebäude alle externen Auswirkungen berücksichtigen. Der Klimaschutzvertrag (Contrat de Performance Bas Carbone) bietet die Möglichkeit zur systemischen Evaluierung. Ein Know-how, das die VINCI Facilities zunächst in eigener Sache einsetzt.

Bei einem Klimaschutzvertrag kommen ggf. mehrere Tools zum Einsatz: Emissionsprofil des Vertrags, Quick Scan der Umweltbelastung, Carbon Monitoring System und Bilanz der Treibhausgasemissionen.

Bei einem Klimaschutzvertrag kommen ggf. mehrere Tools zum Einsatz: Emissionsprofil des Vertrags, Quick Scan der Umweltbelastung, Carbon Monitoring System und Bilanz der Treibhausgasemissionen.

Mit dem 2019 verabschiedeten Energie- und Klimagesetz verpflichtet sich Frankreich zur schrittweisen Reduzierung des Treibhausgasausstoßes und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Zu dem Maßnahmenpaket für die Erreichung dieses Ziels zählen auch eine Reihe von branchenspezifischen Regelungen. So gilt die neue Umweltverordnung namens „RE2020“ speziell für den Bausektor.

Seit dem 01.01.2022 müssen neue Gebäude so konzipiert werden, dass sie ihre direkten und indirekten Emissionen bis 2030 um 40 % reduzieren und ab 2050 insgesamt 75 % weniger Treibhausgase ausstoßen. Die meisten Neubauten sind Dienstleistungsgebäude, die besonders viel Energie verbrauchen.

Zunächst evaluieren wir unser eigenes Instandhaltungsgeschäft in unserem gesamten Tätigkeitsbereich.”

Laut der Beobachtungsstelle für nachhaltige Immobilien hat ein Bürogebäude über seine gesamte Nutzungsdauer hinweg einen CO2-Fußabdruck von 9 Tonnen CO2-Äquivalent pro Quadratmeter. Verursacht wird dies natürlich insbesondere durch Beleuchtung, Heizung, Klimatisierung und Wasserverbrauch.

Vier Kernkriterien können bei einer erweiterten Analyse der Kohlenstoffbilanz eines Gebäudes zum Tragen kommen: nachhaltiges Bauen, kontrollierte Bewirtschaftung, Speicherung und Kreislaufwirtschaft (siehe Kasten).

Der Klimaschutzvertrag als Erweiterung des Energieeinsparvertrags

Zu einer solchen umfassenden, systemischen Evaluierung können Eigentümer:innen, Baufirmen und Betreiber:innen ab sofort auf ein neues Tool zurückgreifen: den Klimaschutzvertrag (CPBC), der zwischen Bauträger und Energieservice-Unternehmen geschlossen wird. Anders als beim Energieeinsparvertrag (CPE) enthält der CPBC aber nicht nur eine Verpflichtung zum Energiesparen, sondern zielt auf die Verbesserung der Kohlenstoffbilanz einer bestimmten Aktivität ab.

„Im Rahmen eines Klimaschutzvertrages können mehrere Instrumente eingesetzt werden“, bemerkt Emmanuel Nunes, Leiter Business Development bei VINCI Facilities. „Das Tool P2C (Profil Carbone Contrat) berechnet die Kohlenstoffbilanz unserer Facility Management-Verträge mit unseren Kund:innen. Es nutzt dafür Daten und Emissionsfaktoren der Umweltbehörde ADEME und der Umweltdatenbank INIES. Unser Umwelt-Quickscan ist eine schnelle Möglichkeit zur Ermittlung der spezifischen Emissionen unserer derzeitigen und zukünftigen Kund:innen. Auf dieser Grundlage schlagen wir ihnen einen Klimaschutzplan mit entsprechenden Meilensteinen vor, damit sie ihre eigenen CO2-Einsparziele erreichen. Das CMS (Carbon Monitoring System) ist das Tool des Klimaschutzvertrages zur Steuerung der Einsparverpflichtungen und zur Dokumentation der im Rahmen des Vertrages umgesetzten Einsparmaßnahmen. Die Treibhausgas-Emissionsbilanz (BEGES) richtet sich vor allem an Firmen, die der Verordnung unterliegen und die ein ehrgeiziges Dekarbonisierungsprogramm umsetzen möchten.”

Zertifizierung möglich

Bisher wurden noch nicht viele dieser Verträge abgeschlossen, aber bald dürften sie gängige Praxis in der Immobilienbranche werden. Sie sind nämlich ein zusätzlicher Trumpf, wenn bestimmte Labels und Zertifizierungen erreicht werden sollen (Plusenergiegebäude, NF HQE™, BREEAM, LEED, BBCA).

Um den Klimaschutzvertrag zu bewerben und ihr besonderes Know-how bei der Verbesserung der Klimabilanz von Gebäuden unter Beweis zu stellen, hat die VINCI Facilities beschlossen, dieses Instrument zunächst einmal bei sich selbst anzuwenden. „Bevor wir am Markt aktiv werden und uns zur Reduzierung der Emissionen unserer Kund:innen verpflichten, haben wir vor einem Jahr eine Strategie beschlossen, mit der wir uns mit dieser neuen Messgröße CO2-Ausstoß vertraut machen und unser eigenes Facility-Management-Geschäft evaluieren wollen – Liegenschaft für Liegenschaft, in unserem gesamten Tätigkeitsbereich“, erläutert Nunes.

 


Erweiterte Kohlenstoffbilanz mit vier Kriterien

  • Das Kriterium des nachhaltigen Bauens betrifft die Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Abriss eines Gebäudes: Herstellung, Verarbeitung und Transport der Baustoffe, Baustellenlogistik, verwendete Baumaterialien.
  • Das Kriterium der kontrollierten Bewirtschaftung betrifft den Betrieb des Gebäudes, genauer gesagt der Heizung, Kühlung, Warmwasserproduktion, Lüftung sowie den Einsatz erneuerbarer Energien.
  • Das Kriterium der Speicherung betrifft die Recycling- oder biobasierten Materialien für die Gebäudeisolierung.
  • Das Kriterium der Kreislaufwirtschaft betrifft den Rückbau, die Wiederverwendung und das Recycling von Baustoffen während der Errichtung, das Veränderungs- bzw. Umnutzungspotential des Gebäudes.

 

15/02/2023