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Nach dem Rekordjahr 2016 wird der Bau von Windparks in Frankreich durch die Änderung des Windkraftfördersystems letztlich nicht abflauen.

Mit 1560 Megawatt Neuanschlüssen 2016 in Frankreich, d.h. über 45% mehr installierter Leistung gegenüber dem Vorjahr, könnte sich der Windkraftsektor seines Erfolgs erfreuen und der Zukunft mit Zuversicht entgegensehen. Hinter dieser beachtlichen Zahl stand nach Aussage von Benoit Pueyo, responsable BU-Leiter Omexom Renewable Energy Wind (groupe VINCI Energies), jedoch eine Tempobeschleunigung, bevor für Neuinstallationen eine Zeit der Ungewissheit infolge EU-bedingt geänderter Spielregeln eintrat.

Es war eine Drosselung der Wachstumsdynamik zu befürchten. Im Juli 2017 verzeichnete der französische Windkraftfachverband FEE bei Neuinstallationen für das erste Halbjahr 2017 effektiv einen Rückgang um 13% im Vergleich zum gleichen Bezugszeitraum des Vorjahres.

Platz für den Marktmechanismus von Angebot und Nachfrage

Diese vorübergehende Verlangsamung, ein kurzes Abwarten der Wirtschaft, dürfte nach Ansicht von Benoit Pueyo die Neuprojektrate, wie im mehrjährigen Energieplanungsgesetz festgelegt, d.h. eine installierte Leistung von 15 Gigawatt Ende 2018 und von 26 Gigawatt bis 2023 gemäß dem Oberwert der geschätzten Bandbreite, nicht drosseln.

„Über die Aggregatoren ist der Marktpreis gesichert und folglich das Geschäftsmodell robust.“

Im Mai 2016 war mit Ende der garantierten Einspeisevergütung und Einführung eines eher marktbestimmten Systems ein Preisrückgang, aber auch, wie von Branchenvertretern befürchtet, eine Verlangsamung bei der Errichtung neuer Anlagen zu erwarten. „Der Übergang von Fördertarifen zu einer Zusatzvergütung für Windkraft sowie die Ausschreibungspflicht bei Anlagen mit mehr als 6 Windrädern oder Windkraftanlagen mit mehr als 3 Megawatt Leistung werden voraussichtlich keinen negativen Effekt auf das Neubaugeschäft haben“, meint Benoit Pueyo.

„Wir haben festgestellt, dass über die Aggregatoren der Marktpreis gesichert und folglich das Geschäftsmodell robust ist“, so der Leiter des Bereichs Omexom Renewable Energy Wind.

Administrative Erleichterungen, freier Horizont

Darüber hinaus hat das Energiewendegesetz administrative Erleichterungen gebracht. Für den Bau von Windkraftanlagen ist künftig nur mehr ein einziger Antrag auf Genehmigung einzureichen. Bisher musste für jede Behörde ein separater Antrag gestellt werden.

Benoit Pueyo zufolge fallen dadurch behördliche Hürden, wie von Seiten des Wetterdienstes Metéo France oder der Zivilluftfahrt, weg, die in Windgeneratoren mögliche Störeinflüsse für ihre Messinstrumente sahen.

Ein weiterer positiver Punkt der Einmalgenehmigung besteht nach Ansicht des BU-Leiters Omexom Renewable Energy Wind auch in der Begrenzung möglicher Einsprüche gegen den Bau von Windkraftanlagen. „Dieser Faktor ist vielleicht das stärkste Bremsmoment“, urteilt der Experte, „denn jedes zweite Projekt wird angefochten, meist aus Umweltgründen. Abgesehen davon scheint der Horizont für Windkraft wolkenfrei; es dürfte, wie im Energieplanungsgesetz vorgesehen, eine Neuinstallationsrate von 1 bis 2 Gigawatt pro Jahr beibehalten werden“, schloss Benoit Pueyo.

 

13/02/2018

Weitere Infos:
Energieplanungsgesetz