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Nur über die Kreislaufwirtschaft können wir aus der zerstörerischen linearen Logik herauskommen. Deshalb gelangte sie schnell auf die Tagesordnung von Wirtschaft und Unternehmen. Allerdings müssen vor einer massiven Umsetzung noch einige Hindernisse überwunden werden.

Es gibt nicht nur eine, sondern eine Vielzahl an Definitionen für den Begriff „Kreislaufwirtschaft“. Je nachdem, ob man die Forschung, die Politik, Vereine oder die Wirtschaft befragt, kommen unterschiedliche Sichtweisen zum Tragen. Trotz aller Unterschiede verfolgen jedoch alle ein gemeinsames Ziel: einen wirtschaftlichen Paradigmenwechsel zur Beschleunigung der ökologischen Wende.

Das seit Jahrzehnten gültige Modell baut nämlich auf den massiven, kontinuierlichen Ressourcenabbau, was letztlich in einer genauso kontinuierlichen Abfallproduktion mündet. Das natürliche Gleichgewicht wird zerstört, die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft in Frage gestellt. Diesem zerstörerischen linearen Modell setzt man heute ein Kreislaufkonzept entgegen, das auf drei Grundpfeilern aufbaut: 1) nachhaltigeres Ressourcenmanagement mit weniger neuen Ressourcen, Wiederverwertung und Recycling der Ressourcen, die früher als Abfall bezeichnet wurden; 2) Abmilderung des Klimawandels und Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen (THG); 3) bessere Ressourcenverfügbarkeit (Versorgungssicherheit und lokale Abbau-, Produktions-, Verarbeitungs- und Verbrauchskapazitäten).

Die Baubranche verursacht geschätzt knapp drei Viertel der in Frankreich anfallenden Abfälle.

Kurz gesagt geht es bei der Kreislaufwirtschaft um weniger Abbau, weniger Produktion, weniger Abfall, weniger Verschwendung, und um die Wiederverwendung, Reparatur und das Recycling von möglich viel Material und Energie. Sie steht somit im Zentrum der ökologischen Wende, der Begrenzung der Erderwärmung und der Anpassung an den Klimawandel.

Fünf Jahre Arbeit an einem Rechtsrahmen

Aus einem rein regulatorischen Blickwinkel findet sich die französische Rechtsgrundlage der Kreislaufwirtschaft in Artikel 70 des Gesetzes Nr. 2015-992 vom 17. August 2015 über die Energiewende und für grünes Wachstum (LTECV). Zwischen 2015 und 2020 wurde der Begriff durch mehrere Veröffentlichungen, Studien und Verordnungen klarer gefasst. Die Roadmap für die Kreislaufwirtschaft (FREC) und der Ressourcenplan für Frankreich, die im Gefolge des LTECV-Gesetzes im Jahr 2018 veröffentlicht wurden, dienten dann als Grundlage für das Gesetz Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020 über den Kampf gegen Verschwendung und für die Kreislaufwirtschaft.

Dieses so genannte AGEC-Gesetz ist Grundlage einer der wichtigsten Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft: der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR für „Extended Producer Responsibility“). Gemäß dem Verursacherprinzip legt diese Vorschrift fest, dass Wirtschaftsakteur:innen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind, vom Ökodesign bis zum Lebensende. Zur Umsetzung dieses Prinzips wurden in ganz Europa EPR-Systembetreiber ins Leben gerufen, die von kollektiven, staatlich zugelassenen Stellen verwaltet werden.

Abfallverwertung:

Die Baubranche verursacht geschätzt knapp drei Viertel der in Frankreich anfallenden Abfälle. Hauptsächlich sind dies inerte mineralische Abfälle (Ziegel, Beton, Keramik, Glas, unbelastete Erdmassen, Steine, Schotter), aber auch nicht-inerte, ungefährliche (Holz, Kunststoff, Metall) sowie gefährliche Abfälle (Asbest, belastete Erdmassen, Lösungsmittel, Farben und Lacke usw.). 2020 bezifferte die französische Umweltagentur ADEME die Verwertungsquote von Abfällen aus dem Hochbau auf fast 67 %. Sie liegt damit nahe bei dem von der Europäischen Union festgelegten Ziel von 70 %.

Der VINCI-Konzern hat Maßnahmen angestoßen, um den ökologischen Fußabdruck seiner Geschäftstätigkeiten so weit wie möglich zu verringern: Verbesserung der Planungs- und Produktionsprozesse, geringerer Ressourcenabbau sowie Nutzung von Bauverfahren und -stoffen mit geringerem Rohstoffverbrauch, Recycling und Wiederverwendung von Abfällen, Förderung innovativer Verfahren, effizienter Verhaltensweisen, lokaler Versorgung und kurzer Wege.

Auf Konzessionsseite fungiert der Konzern als Bauherr und fördert die Nutzung von wiederverwertetem oder recyceltem Material. Bei VINCI Autoroutes werden ab 2025 die Abfälle aus dem Betrieb und von den eigenständig betriebenen Raststätten zu 100 % verwertet. Im Immobilienbereich soll der Umsatz ab 2030 zur Hälfte mit städtischen Recyclingmaßnahmen generiert werden. Gleichzeitig will VINCI auf den Baustellen doppelt so viel Recyclingsplitte wie heute produzieren (das entspricht 20 Mio. Tonnen pro Jahr).

VINCI Energies verfolgt dieselben Umweltziele wie der VINCI-Konzern und hat drei Vorrangbereiche festgelegt: Klimaschutz, Erhaltung der natürlichen Umwelt und Ressourcenoptimierung durch Kreislaufwirtschaft.

Mehrere Hindernisse

Die Kreislaufwirtschaft setzt darauf, die Produktion von Baustoffen lieber zu vermeiden als sie zu recyceln. Es geht also nicht nur um die Abfallentsorgung. Und auch nicht nur um das Nutzungsende von Baustoffen, Infrastrukturen und Ausrüstungen. Ganz im Gegenteil: Die Kreislaufwirtschaft muss am Anfang jedes Projekts stehen. Sie beginnt beim Ökodesign von Baustoffen und Geräten und berücksichtigt das eingesparte CO2 bei der Lebenszyklusanalyse. Die Kreislaufwirtschaft ist untrennbar mit einer funktionalen Wirtschaft verbunden und zieht auch eine stärkere Mischnutzung, Rückbaubarkeit, Verlängerung der Nutzungsdauer usw. nach sich.

Allerdings hat die Kreislaufwirtschaft noch mit zahlreichen Hindernissen zu kämpfen. So ist der verfügbare Grund und Boden häufig nicht ausreichend bekannt, erfasst und sichtbar; Gleiches gilt für wiederverwendbare Baustoffe. Auch die Rückverfolgbarkeit ist noch nicht durchgängig gesichert. Ein weiteres Hindernis: Wiederverwertete Baustoffe sind durch Aufarbeitung, Zertifizierung und mehr noch durch Lagerung und Transport häufig deutlich teurer. Außerdem braucht es zur beschleunigten Einführung der Kreislaufwirtschaft eine entschiedene Qualifizierungsoffensive, um Wissenslücken schnell zu schließen. Das erfordert substantielle Fortbildungsanstrengungen sowohl in der Wirtschaft als auch in den Bildungseinrichtungen. Aus einem eher „politischen“ Blickwinkel betrachtet ist die Kreislaufwirtschaft zwischenzeitlich zwar in den Vorstandsetagen angekommen (jedenfalls bei größeren Firmen), aber noch nicht ausreichend in den Aufsichtsräten.

Die Leistungsfähigkeit der Kreislaufwirtschaft hängt jedoch davon ab, dass sie möglichst breit umgesetzt wird. Also muss die gesamte Wertschöpfungskette der verschiedenen Branchen darauf ausgerichtet werden. Für diejenigen, die sich für diese wichtigen und unumgänglichen Ziele einsetzen, bietet sich hier die Gelegenheit für neue, langfristige Kooperationen.

 


Drei Bereiche, sieben Grundpfeiler

In Sachen Prävention und effizienter Ressourcenbewirtschaftung teilt die französische Umweltagentur ADEME die Kreislaufwirtschaft in drei große Bereiche auf: Produktion und Inverkehrbringung von Gütern und Dienstleistungen, Verbrauch im Rahmen der Nachfrage und des Verhaltens der Verbraucher:innen (Firmen oder Haushalte), Abfallmanagement mit prioritärem Recycling zur Sicherstellung des Ressourcenkreislaufs. Diese drei Bereiche umfassen sieben Grundpfeiler: Nachhaltigkeit bei Abbau, Betrieb und Einkauf, Ökodesign von Produkten und Verfahren, industrielle und regionale Ökologie, funktionale Wirtschaft (Bereich „Inverkehrbringung durch Wirtschaftsakteur:innen“); verantwortungsbewusster Verbrauch, Verlängerung der Nutzungsdauer (Bereich „Nachfrage und Verhalten der Verbraucher:innen“); Recycling (Bereich „Abfallmanagement“).


 

16/11/2023