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Performance-Komplettverträge binden Planung und Bau, Betrieb und Instandhaltung ein und ermöglichen so beträchtliche Energieeinsparungen in allen Phasen eines Immobilienprojekts.

Der Performance-Komplettvertrag (MGP) ist in der französischen Gesetzgebung seit dem 23.07.2015 genauso verankert wie bereits zuvor Verträge über Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung (CREM) oder über Bau, Betrieb und Instandhaltung (REM).

In der Spielart MGPE (Energieeffizienz-Komplettvertrag) kommt er allerdings noch recht selten zum Einsatz. Dabei könnte der MGP eine wichtige Rolle bei der Sanierung von Bestandsgebäuden spielen. Es handelt sich dabei um ein innovatives Vertragsmodell zur Förderung der Energiewende in einem Bereich mit hohem Treibhausgasausstoß.

Seit 2019 gilt in Frankreich eine Verordnung, die Unternehmen mit Dienstleistungsgebäuden ab 1000 m² zur Durchführung von Modernisierungsarbeiten zwingt, damit der Gesamtenergieverbrauch bis 2050 um 60 % sinkt.

„Der MGP enthält vertragliche Verpflichtungen zur Steigerung der Energieeffizienz über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.”

Ein ehrgeiziges Ziel, zumal die energetische Sanierung für Eigentümer:innen und Betreiber:innen nicht rentabel ist – zumindest auf 15 bis 20 Jahre gerechnet – und es kaum Beihilfen für die Sanierung von Dienstleistungsgebäuden gibt.

„Um das in der Verordnung festgelegte Ziel zu erreichen, müssen wir 2,5 Mal mehr Gebäude sanieren als heute – derzeit werden jährlich nur 2 % des Bestands modernisiert. Außerdem reicht es nicht aus, sich allein auf die Gebäudetechnik zu konzentrieren. Auch die Gebäudehülle muss energetisch saniert werden: Fassade, Isolierung, Dach, Verkleidung der Außenwände“, erläutert Aymeric Tissandier, der seit 2021 an der Spitze der neuen Direktion MGP im Pôle VINCI Facilities Nord-Ouest Ile-de-France steht.

Vertragliche Festlegung der Effizienzziele von Anfang bis Ende

Das MGP-Vertragsmodell dient zur Verknüpfung von Planung und Bau einerseits sowie Betrieb und Bewirtschaftung andererseits.

Im Immobiliensektor führt die vertragliche Trennung der Leistungen, ob im zeitlichen Verlauf (Planung, Bau, Betrieb) oder nach Funktionen (Aufteilung in Lose), unweigerlich zu einer Verwässerung der Zuständigkeiten. Das macht es schwierig, die Einhaltung der Verpflichtungen nachzuprüfen und Verstöße zu ahnden.

Mit dem MGP-Vertrag werden Energieeffizienz-Ziele über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg festgelegt, vom Vorprojekt bis zur Instandhaltung, vom Rohbau bis zu den Versorgungsnetzen und der Gebäudetechnik“, so Tissandier weiter.

Die Zuschlagserteilung erfolgt klassischerweise im wettbewerblichen Dialog, um das Projekt auf die Anforderungen des Auftraggebers zuzuschneiden. Einzige Bedingung für die Implementierung eines Energieeffizienzvertrages ist die Festlegung genauer, nachprüfbarer Einsparziele. An deren Erreichung ist die Vergütung der Dienstleister:innen geknüpft.

Der MGPE steht noch ganz am Anfang und wird bisher nur bei öffentlichen Gebäuden genutzt. Er ist aber ein hervorragendes Tool zur Umsetzung der Energiewende im Immobiliensektor, deshalb wird er sich in der gesamten Branche durchsetzen“, bemerkt Tissandier.

Allerdings unter einer Bedingung: Die Übertragung von Verantwortung kann nur funktionieren, wenn die Vertragspartner:innen substantielle Mittel in die Entwicklung neuer Kompetenzen investieren, insbesondere in die Energieverbrauchssimulation und die Qualitätssicherung.

18/02/2022